Reisebedingungen/AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KLOSTERREISEN, INH. CHRISTINA ESCH
Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Klosterreisen, Inhaberin Christina Esch, Stüvestraße 1, 30173 Hannover (nachfolgend „Klosterreisen“). Die AGB werden Vertragsbestandteil und enthalten wichtige Informationen für das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Klosterreisen neben den gesetzlichen Vorschriften.
Klosterreisen tritt als Reiseveranstalter auf, hierfür gelten die Regelungen des Abschnitts (A) der AGB, Reiseveranstaltungsleistungen, sowie die gesetzlichen Regelungen gem.§§ 651 a BGB ff..
Daneben tritt Klosterreisen bei einzelnen, separat gekennzeichneten Angeboten sowie auf Anfrage des Kunden zu Einzelleistungen lediglich als Vermittlerin von Reisen, Flugbeförderung, Unterkünften und sonstigen Touristikleistungen auf. Bei diesen rein vermittelnden Tätigkeiten handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag (Reisevermittlungsvertrag), hier gelten die Regelungen des Abschnitts (B) der AGB, Reisevermittlungsleistungen, und die gesetzlichen Regelungen der §§ 675, 631 ff. BGB.
(A) REISEVERANSTALTUNGSLEISTUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Bei den Reiseausschreibungen von Klosterreisen gemäß aktuellem Katalog beziehungsweise Onlineangebot auf www.klosterreisen.de und den ergänzenden Informationen von Klosterreisen für die jeweilige Reise handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot, sondern um eine Aufforderung an den Kunden, eine Reiseanfrage zu übersenden. Die Reiseanfrage kann schriftlich, auf elektronischem Weg, telefonisch oder mündlich erfolgen.
Nach Eingang der Reiseanfrage durch den Kunden erstellt Klosterreisen ein detailliertes Angebot auf Basis der Reiseanfrage des Kunden und übersendet dieses dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Weg. An das Angebot ist Klosterreisen für die Dauer der im Angebot angegeben Frist gebunden.
1.2
Mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Kunden innerhalb der im Angebot bestimmten Frist kommt der Vertrag zustande. Die Annahmeerklärung des Kunden bedarf keiner bestimmten Form, diese kann auch konkludent durch Zahlung / Anzahlung des Reisepreises erfolgen. Im Anschluss erhält der Kunde per Post die schriftliche Reisebestätigung, den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB sowie die Rechnung.
1.3
Der anmeldende Kunde haftet für alle Verpflichtungen von weiteren, durch diesen mit angemeldeten, Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag wie für seine eigenen, wenn eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde oder dies aus den Umständen ersichtlich ist.
1.4
Für Gruppenreisen, bei denen in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt ist, gilt gemäß Ziffer 7.1 der AGB eine gesonderte Rücktrittsregelung bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl.
2. Zahlungsbedingungen
2.1
Nach Erhalt von Reisebestätigung, Sicherungsschein und Rechnung wird eine Anzahlung des Kunden in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Die Anzahlung ist binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Klosterreisen zu zahlen. Die Restzahlung wird 4 Wochen (28 Tage) vor Reisebeginn fällig, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf.
2.2.
Bei kurzfristigen Reiseanmeldungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig nach Übersendung des Sicherungsscheines.
2.3
Wurde neben der Reise zusätzlich separat ausgewiesen eine Flugleistung vermittelt (vergleiche (A) Ziffer 3.2 und Abschnitt (B) der AGB), ist der separat ausgewiesene Betrag für die vermittelte Flugleistung mit Erhalt der Rechnung sofort fällig und zu zahlen.
2.4
Nach vollständiger Zahlung des Gesamtpreises versendet Klosterreisen spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt die notwendigen Reiseunterlagen, wenn nicht eine kurzfristige Buchung des Kunden vorliegt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen (Anzahlung, Restzahlung, Zahlung vermittelter Leistungen) nicht fristgerecht nach, so ist Klosterreisen berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Teil (A), Ziffer 5.3 der AGB zu belasten. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung von Reiseleistungen durch Klosterreisen.
2.5
Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
2.6.
Bei Kreditkartenzahlung (Mastercard/Visa) wird eine Gebühr von 1,5% des abzubuchenden Betrags erhoben.
2.7
Von Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
3. Leistungen
3.1
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen von Klosterreisen für die jeweilige Reise, den hierauf bezugnehmenden Angaben im Angebot und den ergänzenden Informationen von Klosterreisen für die jeweilige Reise und der Reisebestätigung.
3.2
Soweit in der Reisebeschreibung / Reiseangebot von Klosterreisen Flugleistungen nicht enthalten sind, vermittelt Klosterreisen auf Anfrage und Wunsch des Kunden separate Flugleistungen zum Urlaubsort. Für diesen Fall der Vermittlung von Flugreisen gilt Abschnitt (B) der AGB, Reisevermittlungsleistungen, sowie Abschnitt (A) 2.3. Nur vermittelte Flugreisen sind im Angebot gesondert gekennzeichnet.
3.3
Die von Klosterreisen gemachten Angaben in der mit der Reisebestätigung verschickten Zielgebietsinformation / Reiseinformation zu der jeweiligen Reise sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die ganzjährige Gültigkeit dieser Information kann – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – keine Gewähr übernommen werden, da sich einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Reise kurzfristig ändern können.
3.4
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Klosterreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur dann gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt und Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2
Klosterreisen ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren.
4.3
Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.4
Für den Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Reisevertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht ist unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung / Nichtabhilfe Klosterreisen gegenüber schriftlich oder per Email geltend zu machen.
4.5
Klosterreisen ist berechtigt, den im Reisevertrag vereinbarten Preis um bis zu 5 % des Gesamtreisepreises zu erhöhen im Fall der Erhöhung von Beförderungskosten (wie z. B. Treibstoffkosten, Versicherungen) oder der Erhöhung von Abgaben (Hafen-, Flughafensicher-heitsgebühren, Hafen-, Flughafensteuern etc.) sowie bei Änderungen der Wechselkurse, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, und sich dies auf den Reisepreis auswirkt. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Klosterreisen nicht vorhersehbar waren.
4.6
Für den Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Klosterreisen den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als
5 % ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten gem. Ziffer 5 der AGB. Dieses Recht muss der Kunde unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung schriftlich geltend machen.
5. Rücktritt durch den Kunden; Umbuchungen; Ersatzpersonen
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Klosterreisen zu erklären. Alle übergebenen Reiseunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen. Diesbezügliche Angaben auf Buchungsbelegen (Zahlkartenabschnitt, Banküberweisung usw.) werden nicht anerkannt.
5.2
Ein Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung gilt nicht als wirksamer Rücktritt vom Reisevertrag gemäß 5.1. In diesem Fall ist der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
5.3
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so kann Klosterreisen einen angemessenen Ersatz für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht durch Klosterreisen zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der Entschädigungsanspruch von Klosterreisen im Falle des Rücktritts durch den Kunden wird unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal berechnet wie folgt, abhängig vom Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden gegenüber Klosterreisen:
bis 100 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
99. bis 50. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises
14. Tag – 2. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
ab 1 Tag vor Abreise oder bei Nichtantritt (No-Show) 100 % des Reisepreises.
Bei der pauschalen Berechnung der Entschädigungsleistung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, Klosterreisen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
5.4
Klosterreisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Klosterreisen nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Für diesen Fall ist Klosterreisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und etwaig anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Für entstandene Mehrkosten durch Umbuchung haftet der ursprüngliche Kunde. Zusätzlich zu den entstandenen Mehrkosten wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 für Umbuchungen erhoben. Klosterreisen kann der Stellung eines Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer aus sachlichen Gründen den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, Ort des Reiseantritts, Ort der Rückreise, Unterkunft oder der Beförderungsart besteht grundsätzlich nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, sofern diese möglich ist, erhebt Klosterreisen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 pro Person, sofern die Umbuchung bis 45 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5. der AGB und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen, sofern diese durchführbar sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch Klosterreisen
Klosterreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1
Ist in der Reisebeschreibung oder im Angebot von Klosterreisen eine Mindesteilnehmerzahl festgelegt und auf diese hingewiesen (Gruppenreise), so kann Klosterreisen bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis 21 Tage (3 Wochen) vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl und Absage / Rücktritt vom Reisevertrag wird der Kunde unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen hiervon in Kenntnis gesetzt und erhält den eingezahlten Reisepreis oder Anzahlungen unverzüglich zurück. Die Verzinsung ist ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.
6.2
Klosterreisen kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund unter Berücksichtigung des § 643 BGB ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung des von Klosterreisen oder der mit der konkreten Leistungserbringung betrauten Personen nachhaltig und erheblich stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Weiterführung des Reisevertrages unzumutbar ist. Ein Rücktritts- / Kündigungsrecht in außerordentlicher Form besteht für Klosterreisen insbesondere auch dann, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise laut Reiseausschreibung / Angebot hinsichtlich seines körperlichen und psychichen Leistungsvermögens beziehungsweise aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht entspricht. Klosterreisen beziehungsweise die örtliche Reiseleistung ist nach Abmahnung des Kunden zum außerordentlichen Rücktritt bevollmächtigt, welcher vor Ort auch mündlich erfolgen kann. Kündigt Klosterreisen den Reisevertrag außerordentlich aus wichtigem Grund im Sinne der vorstehenden Regelungen, so geht hierdurch der Anspruch auf den Reisepreis nicht verloren. Klosterreisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
7. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
7.1
Nimmt der Kunde einzelne, ordnungsgemäß angebotene Leistungen wegen ihm zuzurechnenden Gründen (vorzeitige Rückreise oder sonstige zwingende Gründe) nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Klosterreisen wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlich oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.2
Sofern der Kunde eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählt beziehungsweise auf die Leistungen ganz oder teilweise verzichtet, erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände / höherer Gewalt
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Erdbeben u. a.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so gilt die gesetzliche Regelung des § 651 j Abs. 1 BGB. Hiernach kann sowohl der Kunde als auch Klosterreisen den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag insoweit gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen, im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
9. Beschränkte Haftung von Klosterreisen
9.1
Die vertragliche Haftung von Klosterreisen gegenüber dem Kunden von Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis je Kunde und Reise beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Klosterreisen herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn der Schaden des Kunden allein durch ein Verschulden eines Leistungsträgers verursacht worden ist.
9.2
Die deliktische Haftung von Klosterreisen für Sachschäden des Kunden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, je Kunde und Reise. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Verlust des Reisegepäcks nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3
Klosterreisen übernimmt keine Haftung für körperliche oder geistige Schäden, die aufgrund von Vorerkrankungen und / oder der Missachtung der Empfehlungen in den Reisebedingungen / Angeboten vom Kunden selbst zu verantworten sind.
9.4
Klosterreisen haftet nicht für erhebliche Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, welche lediglich als Fremdleistungen vermittelt wurden und in der Leistungsbeschreibung / Reisebestätigung auch als solche gekennzeichnet sind (separate Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). In diesem Fall haftet Klosterreisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistungen, hierfür gelten die Bestimmungen unter (B) der AGB, Reisevermittlungsleistungen.
9.5
Die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Klosterreisen, die für Schäden des Kunden ursächlich geworden sind, bleiben hiervon unberührt. Auch in diesem Fall ist jedoch der Haftungsumfang auf den dreifachen Reisepreis je Person und Reise beschränkt.
10. Besondere Anforderungen an den Kunden, Regelungen für den Aufenthalt im Kloster
10.1
Dem Kunden ist bekannt, dass der Aufenthalt in einem Kloster zwecks Erleben des dortigen Alltags und zur Meditation besondere geistige und seelische Stabilität erfordert sowie die Bereitschaft, sich den Regeln des Klosters und den örtlichen Gegebenheiten und der Kultur des Gastlandes anzupassen. Der Kunde erklärt sich insoweit bereit, die örtlichen Alltagsregeln im Kloster und die dort geltenden Verhaltensregeln anzuerkennen und zu befolgen. Aufgrund der besonderen Unterkunftsart in einem Kloster (im Gegensatz zu einem Hotel) ist dem Kunden bekannt, dass es zu kurzfristigen Änderungen in der Unterkunft kommen kann, wenn beispielsweise gebuchte Unterkünfte kurzfristig anderweitig an geistliche Angehörige vergeben werden. In einem solchen, sehr seltenen Fall wird sich Klosterreisen um Abhilfe bemühen. Sofern eine Abhilfe nicht möglich sein sollte, besteht insoweit ein Sonderkündigungsrecht für beide Vertragspartner. Sinngemäß gelten insoweit Ziffer 4. und 5. der AGB.
10.2
Die Angaben in der Reisebeschreibung / Reisevertrag zu den körperlichen Anforderungen und Verhaltensmaßregeln für den Aufenthalt in einem Kloster erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen von Klosterreisen, aber ohne Gewähr wegen erheblicher Differenz in den subjektiven Einschätzungen. Kunden mit körperlichen Einschränkungen oder psychischen Vorerkrankungen sollten vor Antritt der Reise unbedingt einen Arzt zu Rate ziehen.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1
Wird die Reise oder einzelne Teilleistungen der Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde den aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde kann Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung beziehungsweise dem örtlichen Vertreter von Klosterreisen vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die örtliche Reisevertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Falls vor Ort keine Reiseleitung oder ein beauftragter Dritter verfügbar ist, ist Klosterreisen an seinem Geschäftssitz unverzüglich zu verständigen.
11.2
Unterlässt der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mängelanzeige, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein, es sei denn die Mängelanzeige ist erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen dem Kunden unzumutbar.
11.3
Der Kunde ist verpflichtet, vor Kündigung des Reisevertrages wegen eines Reisemangels gemäß § 615 c BGB oder aus sonstigen, Klosterreisen erkennbarem Grund eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von Klosterreisen endgültig und ernsthaft verweigert wird.
11.4
Schäden oder Zustellungsverzögerungen am Gepäck bei Flugreisen hat der Kunde unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige hat bei Gepäckschäden binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen zu erfolgen. Zudem ist der Verlust, die Beschädigung oder Zustellungsverzögerung von Reisegepäck der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
11.5
Der Kunde ist verpflichtet, Klosterreisen unverzüglich zu informieren, wenn der Kunde die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Klosterreisen genannten Frist erhält.
11.6
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den Eintritt weiterer Schäden möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, Klosterreisen auf erkennbare Gefahren eines Schadens aufmerksam zu machen.
11.7
Dem Kunden wird empfohlen, sich über den die Gesundheitsvorschriften hinaus gehenden Infektions- und Impfschutz sowie über andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig eigenständig zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen. Klosterreisen verweist insoweit auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Reisemedizinischen Informationsdienste oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie des Auswärtigen Amtes. Der Abschluss einer separaten Reiserücktrittsversicherung durch den Kunden wird empfohlen.
12. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
12.1
Klosterreisen wird die Staatsangehörigen eines Staates in der europäischen Gemeinschaft, in welchem die Reise angeboten wird (Deutschland), über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (Staatenlosigkeit etc.) hat der Kunde vorab mitzuteilen.
12.2
Der Kunde ist eigenständig verantwortlich für Beschaffen und Mitführung aller behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen und für das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
12.3
Für den Fall, dass der Kunde Klosterreisen mit der Besorgung von notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung eigenständig beauftragt hat, haftet Klosterreisen nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, außer bei schuldhafter Verletzung seitens Klosterreisen.
13. Verjährung, Anspruchsausschluss
13.1
Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen sind innerhalb eines Monates nach vertraglich vorhergesehner Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Klosterreisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche des Reisenden nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Anspruchserklärung unter der Geschäftsadresse von Klosterreisen.
13.2
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Klosterreisen, eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters von Klosterreisen beruhen. Diese Ansprüche verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist von 2 Jahren gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Klosterreisen, eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters von Klosterreisen beruhen.
13.3
Bei schwebenden Vergleichsverhandlungen zwischen Kunden und Klosterreisen über den Anspruch ist die Verjährung gehemmt. Eine Verjährung tritt frühestens nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Datenschutz
Sämtliche im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Kunden unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und werden von Klosterreisen ausschließlich zur Durchführung der Reiseleistung sowie zur Kundenbetreuung verwendet.
15. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
15.1
Für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Klosterreisen und Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2
Der Kunde kann Klosterreisen nur am Sitz von Klosterreisen verklagen. Bei Klagen gegen Kunden beziehungsweise Vertragspartnern des Reisevertrages, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Kaufleute oder Personen sind, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort / oder Wohnsitz im Ausland haben oder deren Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Klosterreisen vereinbart.
Dies gilt nicht, wenn aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt.
16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der allgemeinen Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages oder der Reisebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt der Reisevertrag im Übrigen wirksam.
17. Veranstalter
Die vom Veranstalter auf der Homepage: www.klosterreisen.de beziehungsweise im Prospekt veröffentlichten Reisen werden von Klosterreisen, Inhaberin Christina Esch, Stüvestrasse 1, 30173 Hannover veranstaltet.
(B) REISEVERMITTLUNGSLEISTUNGEN
1. Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages
1.1
Bei im Katalog, im Onlineangebot unter www.klosterreisen.de, den Reisebeschreibungen oder der Reisebestätigung / sonstigen Erklärungen von Klosterreisen ausdrücklich und eindeutig als „vermittelt“ bezeichneten, zusätzlichen Nebenleistungen ist Klosterreisen lediglich Reisevermittler gemäß §§ 675, 631 ff. BGB. Zwischen Kunde und Klosterreisen kommt insoweit lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande. Dies gilt auch bei zusätzlichen Anfragen des Kunden zu von diesem gewünschten Nebenleistungen (Flugbeförderung (1.3), Ausstellungen, Besuche, Mietwagen etc.).
1.2
Klosterreisen als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die ordnungsgemäße Vermittlung einzelner Reiseleistungen mit Dritten (Leistungsanbieter), nicht jedoch für die vermittelten Reiseleistungen selbst. Bei nur vermittelten Leistungen kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt zustande.
1.3
Soweit in der Reisebeschreibung / Reiseangebot von Klosterreisen Flugleistungen nicht enthalten sind, vermittelt Klosterreisen auf Anfrage und Wunsch des Kunden separate Flugleistungen zum Urlaubsort. Rein Vermittelte Flugreisen sind im Angebot gesondert gekennzeichnet. Es gilt insoweit (B) Ziffer 2. der AGB.
1.4
Bei Reisevermittlungstätigkeiten beschränkt sich die vertragliche Leistungspflicht von Klosterreisen auf die Vornahme der zur Vermittlung der gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und Einzelleistung oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen, der dazugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Klosterreisen im Rahmen des Gesetzes lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an den Kunden. Ein separater Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung zustande.
1.5
Für die Durchführung sowie die Zahlung der von Klosterreisen lediglich vermittelten Reisedienstleistungen und Nebenleistungen gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Die AGB sind bei den jeweiligen Leistungsträgern einzusehen.
2. Vermittlung von Flugtickets
2.1
Bei der Vermittlung von Flugtickets durch Klosterreisen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Ergänzend gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
2.2
Die laut Vermittlungsvertrag von Klosterreisen gestellte Rechnung enthält den Ticketpreis sowie Steuern, Flughafen- und Sicherheitsgebühren sowie die Vermittlungsgebühr von Klosterreisen. Die Zahlung erfolgt gem. Ziffer 7. Lokale Steuern oder Gebühren, die vor Ort von Behörden im Zielgebiet erhoben werden, sind im Flugpreis nicht enthalten und sind vor Ort gesondert vom Kunden zu erfragen und zu begleichen.
2.3.
Flüge sind grundsätzlich 72 Stunden vor dem vorgesehenen Rück- und / oder Weiterflug nach einem Stopover bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen, anderenfalls kann ein Anspruch auf Beförderung entfallen. Der Kunde haftet für seine Erreichbarkeit für den Fall eventueller Flugzeitenänderungen vor Abreise.
2.4
Flugzeiten sind immer unverbindlich und unterliegen Änderungen, auf die Klosterreisen als Vermittler leider keinen Einfluss hat. Als Vermittler unterliegt Klosterreisen insoweit keiner Haftung bei Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis des Kunden zum Leistungsanbieter.
2.5
Klosterreisen kann Forderungen der Fluggesellschaft gegen den Kunden in eigenem Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
3. Reiseunterlagen
3.1.
Der Kunde ist verpflichtet, die vermittelten Buchungsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Leistungsträgers sowie alle Vertrags- und Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag ist unverzüglich abzugleichen. Insbesondere ist auf die korrekte Schreibweise des Namens und das richtige Geburtsdatum zu achten, bei einigen Reisezielen müssen sich die Angaben exakt mit den Angaben im Reisepass decken, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.
3.2.
Der Kunde ist verpflichtet, Klosterreisen über erkennbare Fehler, etwaigen Abweichungen, fehlende Unterlagen oder Unstimmigkeiten umgehend zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung seitens Klosterreisen bezüglich eines hieraus entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung seitens Klosterreisen entfällt vollständig, wenn die in 3.1. bezeichneten Umstände für Klosterreisen nicht erkennbar waren.
4. Gewährleistungsansprüche; Verjährung
4.1
Reklamationen des Kunden bezüglich rein vermittelter Leistungen sind direkt beim jeweiligen Vertragspartner / Leistungsträger geltend zu machen. Klosterreisen ist insoweit kein Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Vertragspartner und für Reklamationen bezüglich vermittelter Leistungen nicht zuständig. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner der vermittelten Leistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die Reise- oder Geschäftsbedingungen des jeweiligen, vermittelten Vertragspartners / Leistungsanbieters.
4.2
Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und oder Vermittlungsleistungen von Klosterreisen hat der Kunde innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen. Ansprüche des Kunden gegenüber Klosterreisen als Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr, mit Ausnahme eventueller Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Klosterreisen begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Im Übrigen gelten die unter Ziffer (A) der AGB geltenden Bestimmungen sinngemäß, soweit diese auf Vermittlungsleistungen anwendbar sind.
5. Informationspflichten
5.1
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Klosterreisen, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zur Erbringung von Flugbeförderungsleistung bei der Buchung zu informieren. Sollte bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststehen, so ist Klosterreisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich die Flugleistungen durchführen wird. Sobald Klosterreisen Kenntnis von der durchführenden Fluggesellschaft hat, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft wird Klosterreisen den Kunden über den Wechsel unverzüglich informieren.
5.2
Klosterreisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten.
6. Haftung von Klosterreisen als Vermittler
6.1
Die Haftung von Klosterreisen als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden durch Klosterreisen, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für solche Schäden haftet Klosterreisen nach den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Vermittlungsvertrages.
6.2
Unbeschadet einer etwaigen Haftung von Klosterreisen gemäß Ziffer 6.1 haftet Klosterreisen als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Reiseleistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.
7. Zahlung vermittelter Leistungen; Serviceentgelt; Umbuchungen
7.1
Der Reisepreis für vermittelte Flugtickets gem. Teil (B) Ziffer 2. der AGB ist sofort nach Buchung / Rechnungsstellung fällig und unverzüglich vom Kunden zu zahlen.
7.2
Bei durch Klosterreisen nur vermittelten Reiseleistungen und Unterkünften (z.B. Deutschlandreisen) ist der Reisepreis vor Ort an die jeweilige Unterkunft zu zahlen.
7.3
Ansonsten gelten die Zahlungsbestimmungen gemäß Reisebestätigung von Klosterreisen und die darin genannten Fristen, sowie Teil (A) Ziffer 2. ergänzend.
7.4
Die Umbuchung einer gebuchten Leistung ist grundsätzlich nur durch Rücktritt von der gebuchten und Buchung einer neuen Leistung möglich. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn der jeweilige Leistungserbringer dies in seinen Vertragsbedingungen vorsieht. Eventuell entstehende Kosten für die Umbuchung (Stornierungskosten, Umbuchungsgebühren etc.) oder die zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
7.5
Wird auf Wunsch des Kunden nach Buchung und Anmeldung eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart, der reisenden Personen oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), kann Klosterreisen pro Reisendem ein Umbuchungsentgelt von pauschal € 40,00 erheben. Etwaige Stornokosten / Umbuchungsgebühren des Leistungsanbieters gem. Ziffer 7.4 sind vom Kunden separat zu tragen.
8. Sonstiges
Ergänzend geltend die Regelungen des Abschnitts A, Ziffern 11, 12, 14, 15, 16, 17 der AGB auch für von Klosterreisen vermittelte Reiseleistungen.
-Stand 01.01.2017-